Turnierbedingungen
Für alle Turniere, die vom Golfclub Saar-Lorraine e.V. ausgeschrieben und veranstaltet werden, gelten die aktuellen Turnierbedingungen und Platzregeln. Zuständiges Entscheidungsgremium ist der Spielausschuss. Verweise auf Regeln beziehen sich – wenn nicht anders vermerkt– auf die jeweils gültigen offiziellen Golfregeln bzw. auf das Offizielle Handbuch zu den Golfregeln.
Regeln
Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des DGV und den jeweils veröffentlichten Platzregeln des Golf Sarreguemines Confluences. Einsichtnahme in die DGV-Verbandsordnungen ist im Sekretariat möglich.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Mitglieder des dem DGV angeschlossenen Vereins Golfclub-Saar-Lorraine.e.V., oder des ffgolf angeschlossenen Vereins Association Golfclub Sarreguemines, sowie eingeladene Gäste der Sponsoren.
Die Höchstvorgabe beträgt -36,0.
Spieler mit einer höheren Vorgabe können an einem Turnier teilnehmen, werden jedoch mit -36,0 gewertet.
Meldungen
- durch Eintrag in die im Clubhaus ausgelegte Meldeliste
- durch Meldeformular – bei entsprechenden Turnieren
- durch Telefax – eingehend im Clubsekretariat
- durch Telefon – eingehend im Clubsekretariat
- durch E-Mail– eingehend im Clubsekretariat
- durch Internet – eingehend im Clubsekretariat
Bei Turnieren mit begrenzter Teilnehmerzahl wird eine Warteliste geführt. Nachrücken erfolgt nach dem „First-In,First-Out“-Prinzip.
Meldeschluss für alle Turniere ist in der Regel 2 Tage vor dem Turnier 17:00 Uhr. Bei begrenztem Teilnehmerfeld entscheidet der zeitliche Eingang der Meldung. Die Startberechtigung für ein Turnier erwirbt der Spieler erst durch Bezahlung der Meldegebühr. Bei Abmeldung nach Meldeschluss fällt die Meldegebühr an. Startzeiten können am Vortag des Turniers ab 15:00 Uhr im Internet abgerufen werden. Die Spielleitung wird in der Ausschreibung für das jeweilige Turnier festgelegt und durch Aushang im Clubsekretariat zur Kenntnis gebracht.
Preise und Preisverteilungen
Die Anzahl der Turnierpreise ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung. Fernbleiben bei der Siegerehrung führt zum Verfall des Preises zu Gunsten des Nächsten. Jeder Spieler kann nur einen Preis gewinnen, ausgenommen zusätzliche Sonderwertungen. Brutto geht vor Netto, ausgenommen gesonderte Ausschreibung. Wanderpreise verbleiben im Club.
Nenngeld
Das Nenngeld muss vor dem Start entrichtet werden. Spieler, die nicht zum Turnier antreten, sind von der Zahlung des Nenngeldes nicht befreit. Der Golfclub Saar Lorraine e.V. behält sich das Recht vor, bei wiederholten Absagen nach Meldeschluss das Nenngeld in Rechnung zu stellen.
Personenbezogene Daten / Fotoaufnahmen
Mit der Teilnahme am Turnier erklärt sich der Teilnehmer bereit,
- dass personenbezogene Daten (u.a. Name, Vorgabe, Heimatclub) zur Erstellung von Melde-, Start- und Ergebnislisten in den Golfclub Medien veröffentlicht werden dürfen. (Internet)
- dass Fotos, die während oder nach dem Turnier im Zusammenhang mit der Sportveranstaltung aufgenommen wurden, in den GC Medien sowie Medien eines Sponsors veröffentlicht werden dürfen.
Dopingverbot
Die Spieler haben die Anti-Doping-Ordnung des DGV einzuhalten. Einzelheiten sind beim DGV zu erfragen.
Scorekartenabgabe
Die Scorekarte gilt als abgegeben, wenn der Spieler die Scoring-Area verlassen hat. Es wird dringend empfohlen, dass jeder Spieler seine Karte persönlich abgibt, um evtl. Missverständnisse zu vermeiden.
Beendigung von Turnieren Zählspiele gelten mit der offiziellen Bekanntgabe der Ergebnisse als beendet. Lochspiele gelten mit der Meldung des Ergebnisses an die Spielleitung als beendet oder – falls nicht geschehen – mitoffizieller Bekanntgabe oder Aushang der betreffenden Spiel-paarung für die nächste Runde.
Änderungsvorbehalte der Spielleitungen
Spielleitungen haben in begründeten Fällen bis zum 1. Start der jeweiligen Runde das Recht,• die jeweiligen Platzregeln abzuändern,• die festgelegten Startzeiten zu verändern, • die Ausschreibungsbedingungen abzuändern oder zusätzliche Bedingungen herauszugeben. Nach dem ersten Start sind Änderungen nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig.
Versicherung
Die Nutzung der Sportanlagen ist nur Spielern erlaubt, die einen Ausweis eines europäischen Golfverbandes besitzen, der einem Sammelvertrag für eine zivilrechtliche Haftpflichtversicherung beigetreten ist. Der Ausweis ist am Empfang vorzuweisen. Golflehrer des Golfplatzes dürfen nichtversicherte Spieler ohne Ausweis auf eigene Haftung und im Rahmen ihrer Versicherungsdeckung auf den Platz begleiten. Begleiter betreten den Platz auf eigene Gefahr und haften vollumfänglich.
Vorschriften für den Zutritt zum Platz
Startzeiten können im Sekretariat oder über die Homepage des Golfclubs gebucht werden. Der Zutritt ist aus versicherungstechnischen und organisatorischen Gründen erst NACH Anmeldung im Sekretariat gestattet.
Zum Betreten des Platzes ist mindestens die Platzreife („carte verte“) erforderlich. In den Anlagen ist die Verwendung von Schuhspikes strengstens verboten. Alle Spieler müssen zehn Minuten vor der angegebenen Zeit am Abschlag sein. Jedem Besucher wird ein Greenfee-Ticket mit Datum, Name, Abschlagszeit und Greenfee-Typ ausgestellt. Diese Tickets sind bei Kontrollen der befugten Personen des Golfclubs (Ranger, Clubleitung, Vorstand des Sportvereines) auf dem Gelände vorzuzeigen. Zur effizienten Kontrolle mit möglichst wenig Aufwand und um das Spiel nicht zu verzögern, sind die Mitgliedsausweise bzw. Greenfee-Anhänger, deutlich sichtbar an den Caddies oder Golfbags anzubringen. Auf dem Platz sind Hunde nicht zugelassen. Auf der Driving Range sind Hunde ausschließlich an der Leine zugelassen.
Wichtiger Hinweis:
Der elektrische Wildschutzzaun steht unter Spannung und darf nicht berührt werden, es besteht die Gefahr eines Stromschlages. Kommt der Ball innerhalb der Platzgrenze, jedoch so dicht am Elektrozaun zur Ruhe dass er nicht ohne Risiko gespielt
werden kann, darf ohne Strafe gedroppt werden.
Platzgrenzen:
Die öffentlich zugänglichen Spazierwege zeigen die Begrenzungen des Terrains auf. Die oben erwähnten elektrifizierten Zäune werden wie die weißen Pfähle behandelt und begrenzen
das Terrain, mit einer Ausnahme: – der elektrifizierte Zaun rechts von Loch 5, der sich innerhalb der Strafzone befindet.
- Es ist eine Ausgrenze von Bahn 9 zu Bahn 1 (die Weiss/Schwarze Pfosten Links vom Fairway sind NICHT BEWEGLICH) Der gesamte Bunker zwischen Loch-9 und Loch-1 befindet sich jedoch nicht im Aus.
- Es gibt keine Ausgrenze von Bahn 1 zu Bahn 9 (die Weiss/Schwarze Pfosten links vom Fairway sind BEWEGLICH).
Unbewegliche Hemmnisse: (Erinnerung: nächster Punkt, dann ohne Strafe fallen lassen).
- Elektrozaun,
- Elemente der Bewässerung, Bänke, Bauten, Schilder oder sonstige befestigte Teile,
- Brücken, Schwellen um die Teiche
- Bäume mit Stützen und/oder Verspannungskabel.
Bewegliche Hemmnisse
- lose Steine im Bunker,
- Markierungen der Hindernisgrenzen, nicht befestigte Hinweisschilder
- Dropping Zone: eine Dropping Zone befindet sich auf der Bahn 14. Sie betrifft die gelben Markierungen, die sich vor dem Abschlag der Herren befinden.
Ungewöhnlich beschaffener Boden (Drop ohne Strafe)
- blaue Markierungen (hier darf nicht gespielt werden) – Auswaschungen in den Bunkern (Erinnerung: Drop im Bunker) – Entwässerungsgräben sowie der kleine Graben links vom Grün 7 – Kahlstellen ohne Bewuchs auf den Fairways –
Maulwurfshügel oder Wildschäden – Jeder Ball, der irgendwo auf dem Golfplatz in seinem eigenen Pitch steckt.
Zusätzliche Informationen:
Berührt ein Ball eine Hochspannungsleitung, bevor er den Boden berührt, so muß der Schlag ohne Strafpunkt wiederholt werden.
Bei einem Gewitter muss das Clubhaus oder eine der Schutzhütten aufgesucht werden:
-
- Links des Grüns Nummer 4
- Hinter dem Grün Nummer 10
- Hinter dem Herrenabschlag Loch Nummer 14
Hinweissignale: ein langer Signalton = Spiel sofort abbrechen und Schutz suchen.
Drei kurze Signaltöne = das Loch zu Ende spielen und Schutz suchen.
Schönes Spiel!
Das Platzkomitee
(Stand 13.08.2019)